Liebe Leserinnen,
sollte der Mann Ihrer Wahl sich dann doch nicht als Traummann herausstellen und Sie die Scheidung wollen, dann vergewissern Sie sich, ob er nicht aus einem Kulturkreis stammt, wo dies nicht so vorgesehen ist.
In Österreich kann es Ihnen passieren, dass die Scheidungsabsicht mit Messerstichen quittiert wird und das Gericht dem Täter eine begreifliche Tat attestiert. Dass im konkreten Fall der Mann aus der Türkei stammt und dies halt dort anders gesehen wird mag vielleicht eine Begründung für ein türkisches Ehrengericht irgendwo in den tiefsten Untiefen dieser Welt sein, aber für Österreich bedenklich.
Abgesehen davon, dass dies ein tiefer Rückschlag für die noch lange nicht erreichte Gleichheit der Frauen bei uns ist, stärkt dieses Urteil auch noch Herrn Strache und Co.