OLG Hamm erlässt klassisches Fehlurteil

Da hat  ja das Oberlandesgericht im deutschen Hamm den Raubkopierern Tür und Tor geöffnet. Laut den ehrenwerten Richtern gilt das Rückgaberecht bei CDs und DVDs auch dann, wenn die Cellophanhülle vom Käufer geöffnet wird. Auf zum lustigen CDs „kaufen“, überspielen und zurückschicken.

Danke, euch sollte man die Hammelbein langziehen!

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